NCIV-KP-1-2025/1-0000006

Dank eines erfolgreichen Antrags gewährte das Staatssekretariat für Kirchen- und Nationalitätenangelegenheiten der Gemeinnützigen Stiftung eine nicht rückzahlbare Förderung in Höhe von 4.500.000 HUF. Der bewilligte Betrag wird zur Deckung des Gehalts des Mitarbeiters der Kulturabteilung verwendet.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
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