NCIV-KP-1-2022/1-00021

Dank eines erfolgreichen Antrags gewährte das Staatssekretariat für Kirchen- und Nationalitätenangelegenheiten der Gemeinnützigen Stiftung eine nicht rückzahlbare Förderung in Höhe von 5.000.000 HUF. Mit dem bewilligten Betrag werden die Gehälter der Mitarbeiter der Kulturabteilung finanziert.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
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