NBER-KP-1-2022/1-000181

Dank eines erfolgreichen Antrags gewährte das Staatssekretariat für Kirchen- und Nationalitätenangelegenheiten der Gemeinnützigen Stiftung eine nicht rückzahlbare Förderung in Höhe von 2.000.000 HUF. Mit dem bewilligten Betrag werden die Badezimmer des Internats renoviert.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
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